Hand fängt Wasser auf

Wasserschutzgebiete

Trinkwasser ist die Basis unseres Lebens und auch das Lebensmittel Nummer 1. Dies entsprechend der Trinkwasserverordnung in sauberer und hygienisch einwandfreier Form der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen ist oberstes Gebot. Um das Grundwasser, aus welchem unser Trinkwasser gewonnen wird, vor nachteiligen Einflüssen und Entwicklungen zu schützen, sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den Technischen Regeln des DVGW Trinkwasserschutzgebiete beantragt und von der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Rhön-Grabfeld festgesetzt worden.

Schutzgebiete werden nach Entfernungen zu Brunnen-/Quellfassungen und auf Basis differenzierter Bewertungen hinsichtlich der hydrogeologischen Gegebenheiten (Durchlässigkeit der Bodenstruktur, unterirdische Fließgeschwindigkeiten) ermittelt und dabei in Schutzzonen (I, II und III ggf. IIIA und IIIB) unterteilt.

Für die unterschiedlichen Schutzzonen werden quasi in Abhängigkeit des jeweiligen Risikopotentials in der Schutzgebietsverordnung individuelle Verbote und beschränkt zulässige Handlungen beschrieben, die zum Schutze des Grundwassers einzuhalten sind.

Die Regelungen und Vorsorgemaßnahmen mit den Plänen zum jeweiligen Schutzgebiet können Sie den folgenden Wasserschutzgebietsverordnungen entnehmen.

Karte Schweinhof
Übersichtsplan WSG Schweinhof
Übersichtsplan WSG Lebenhan
Übersichtsplan WSG Lebenhan
Übersichtsplan WSG Herschfeld
Übersichtsplan WSG Herschfeld
Übersichtsplan WSG Brendlorenzen
Übersichtsplan WSG Brendlorenzen
Übersichtsplan WSG Löhriether Tal
Übersichtsplan WSG Löhriether Tal
Übersichtsplan WSG Rindberg-Querbachshof
Übersichtsplan WSG Rindberg-Querbachshof

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