Hand fängt Wasser auf

Allgemein

Wassergebühren ab 01.01.2023 gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

(der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale)

§ 9 Gebührenerhebung

Die Stadt erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

§ 9a Grundgebühr

  • (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
  • (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern
mit Dauerdurchfluss  bis 4 cbm/h 75,00 Euro/Jahr
  bis 10 cbm/h 112,00 Euro/Jahr
  bis 16 cbm/h 148,00 Euro/Jahr
  über 16 cbm/h 318,00 Euro/Jahr

 

Bestimmungen zu Art und Umfang der Wasserversorgungseinrichtungen der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale sind in der Wasserabgabesatzung festgelegt. Nähere Informationen finden Sie hier:

  • (3) Für Grundstücke bei denen noch Wasserzähler eingebaut sind, die den Nenndurchfluss (Qn) ausweisen, wird diese Größe für die Bemessung der Grundgebühr herangezogen.
  • Dabei entspricht ein Nenndurchfluss von 2,5 cbm/h einem Dauerdurchfluss von 4 cbm/h.
  • Dabei entspricht ein Nenndurchfluss von 6 cbm/h einem Dauerdurchfluss von 10 cbm/h.
  • Dabei entspricht ein Nenndurchfluss von 10 cbm/heinem Dauerdurchfluss von 16 cbm/h.

§ 10 Verbrauchsgebühr

  • (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
  • (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Stadt zu schätzen,wenn
  • 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
  • 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
  • 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
  • (3) Die Gebühr beträgt 1,85 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
  • (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,70 Euro pro Kubikmeter.

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