Bus

Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen für die Stadtlinie Bad Neustadt a. d. Saale (NESSI)

gültig ab: 01.01.2024

(Genehmigt durch die Regierung von Unterfranken mit Bescheid Nr. 21-3626-9-1 vom 07.12.2015)

1. Allgemeines

Für die Benutzung der Verkehrsmittel und die Verwendung der Fahrausweise der Stadtlinie (NESSI) gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit dieser Fahrpreisordnung. Maßgebend ist jeweils die zuletzt von der Regierung von Unterfranken genehmigte neueste Fassung. Die Tarifpreise enthalten die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Preisänderungen haben auf ausgegebene und noch gültige Fahrausweise keine Auswirkung.

A. Gültiger Fahrausweis:
Voraussetzung für die Benutzung der Verkehrsmittel ist der Besitz eines gültigen Fahrausweises. Der Fahrgast hat sich bei Antritt der Fahrt zu überzeugen, dass er im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist. Andernfalls ist sofort ein gültiger Fahrschein zu lösen.

B. Verkauf von Fahrausweisen:
Zweierfahrkarten sind nur bei den Fahrern zu lösen.
Zehnerstreifenkarten können entweder direkt im Bus bei den Fahrern oder bei den Verkaufsstellen erworben werden.
Jahreskarten und Halbjahreskarten können bei allen Verkaufsstellen bzw. direkt bei den Stadtwerken Bad Neustadt a. d. Saale erworben werden.
Kinderjahreskarten werden nur von den Stadtwerken, Stadtverwaltung und der Verwaltungsemeinschaft Bad Neustadt ausgegeben.
Bei nicht mehr vollständig lesbaren oder beschädigten Jahres-, Halbjahres- und Kinderjahreskarten können die Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale die Karte einziehen und die Neuausstellung verlangen.                                                                                                                 
Bei Verlust der Jahres-, Halbjahres- Kinderjahreskarte wird kein Ersatz geleistet.

Jahres-, Halbjahres- und Kinderjahreskarten werden nur an natürlichen Personen abgegeben.                                                                                                                                                                               

C. Übertragbarkeit
Die Fahrausweise sind mit Ausnahme der Kinderjahreskarte übertragbar.

2. Bestimmungen für die einzelnen Tarife und Fahrausweise 

A: Zweifahrtentarif:

a.) Bestimmungen:
Bei Fahrten zu dem Zweifahrtentarif ist für jede Fahrt pro Person ein unverbrauchter Abschnitt der Zweierkarte zu entwerten. Dies berechtigt zur einmaligen Fahrt innerhalb des Tarifgebietes. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig. Umsteigen ist gestattet, und zwar innerhalb von 60 Minuten seit Fahrtbeginn in eine weiterführende Linie (Anschluss). Bei Zeitüberschreitung ist ein neuer Fahrausweis zu lösen. 

b.) Tarif: Zweierkarte 2,50 €

B. Zehnerkartentarif:

a) Bestimmungen:
Die Zehnerkarte enthält 10 Abschnitte und kann von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist für jede Fahrt ein unverbrauchter Abschnitt zu entwerten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Zweierkarten. 

b) Tarif: Zehnerkarte 10,00 €

C. Jahreskarte:

a) Bestimmungen:
Die Jahreskarte ist übertragbar. Sie ist ab dem Kauftag ein Jahr lang gültig. Sie kann von jeder Person benutzt werden. Sie berechtigt jedoch nur jeweils eine einzelne Person zur Benutzung der Stadtlinie, nicht gleichzeitig mehrere Personen. Wegen der uneingeschränkten Übertragbarkeit der Jahreskarte wird keine Fahrgelderstattung bei Nichtnutzung gewährt. 

b) Tarif: Jahreskarte 145,00 € 

D. Halbjahreskarte:

a) Bestimmungen:
Die Halbjahreskarte ist übertragbar. Sie ist ab dem Kauftag sechs Monate lang gültig. Sie kann von jeder Person benutzt werden. Sie berechtigt jedoch nur jeweils eine einzelne Person zur Benutzung der Stadtlinie, nicht gleichzeitig mehrere Personen. Wegen der uneingeschränkten Übertragbarkeit der Halbjahreskarte wird keine Fahrgelderstattung bei Nichtnutzung gewährt.

b) Tarif: Halbjahreskarte 95,00 €

E. Kinderjahreskarten

a) Bestimmungen:
Für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 18. Lebensjahr werden auf Antrag Kinderjahreskarten ausgestellt. Die Kinderjahreskarte ist nicht übertragbar.

Tarif: Kinderjahreskarte
für das erste Kind einer Familie 60,00 €
für das zweite Kind einer Familie 35,00 €
für weitere Kinder einer Familie 0,00 €

Die Staffelpreise werden nur beim gleichzeitigen Erwerb aller Kinderjahreskarten für eine Familie gewährt.

F. Sondertarif:

a) Schwerbeschädigte und Behinderte:
Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbeschädigten und Behinderten richtet sich nach dem Gesetz über die Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr in der jeweils gültigen Fassung, sofern ein Ausweis des Versorgungsamtes mit Freifahrtberechtigung (gültiger Wertmarke) vorgezeigt werden kann. Der Beförderungsanspruch erstreckt sich auch auf Mitnahme von Gepäck und Tieren.

b) Kinderwagen, Gepäck, Tiere:
Die Mitnahme von Kinderwagen, Handgepäck und Haustieren durch Fahrgäste ist unentgeltlich. In voll besetzten Bussen zu den Hauptverkehrszeiten besteht kein Beförderungsanspruch.

c) Kinder:
Kinder bis zu 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert. Je Aufsichtsperson werden höchstens 3 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr unentgeltlich befördert. Für jedes weitere Kind unter 6 Jahren sind die allgemeinen Tarife zu zahlen. Als Aufsichtsperson gelten nur Personen ab vollendetem 12. Lebensjahr.

3. Erhöhtes Beförderungsentgelt:

Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60,00 €.

Kontakt

Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale
Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Goethestr. 17/19 
97616 Bad Neustadt a. d. Saale 

Tel: 09771 / 62200
Fax: 09771 / 622025 
E-Mail: info@stw-badnes.de

Öffnungszeiten

Mo-Do 07.30 - 12.00 Uhr
12.45 - 16.30 Uhr
Fr 07.30 - 12.15 Uhr

Anfahrt

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Goethestr. 17/19 
97616 Bad Neustadt a. d. Saale