Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
- Am 13. Juli 2005 trat des zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Für unsere bisherigen Tarifkunden bedeutet dies, dass die bereits veröffentlichten Strompreise im "Allgemeinen Tarif" einschließlich der Bedingungen mit Stand vom 01.04.2005 weiterhin unverändert gelten.
- Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bad Neustadt a.d.Saale für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Bad Neustadt a.d.Saale für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.
- "Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Ersatzversorgung
- Unsere Preise für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG ) entsprechen den Preisen von Haushaltskunden in der Grundversorgung.