Frau mit Headset

Beratungsangebot

1. Beratungsangebot
Mit untenstehender Übersicht und der folgenden Erläuterung wollen wir Ihnen helfen, den für Sie preisgünstigsten Tarif zu finden. Wenn Sie darüber hinaus mehr Beratung über Kosten und Einsparungsmöglichkeiten oder weitergehende Informationen zu den Tarifen wünschen, rufen Sie uns einfach an.
Unter den Nummern 6220-10 und 6220-11 sind wir Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen.

2. Tarif ohne Leistungsmessung
Liegt Ihre Leistungsanforderung unterhalb von 30 kW wird in der Regel keine Leistungsmessung eingesetzt.
Zur Wahl stehen jedoch:

a) Eintarifmessung mit einheitlichem Verbrauchspreis bei Tag und Nacht oder

b) Zweitarifmessung (Schwachlastregelung) mit unterschiedlichem Arbeits- bzw. Verbrauchspreis in der Nacht bzw. am Tag

Jeder Kunde verbraucht auch während der Schwachlastzeit Strom. In vielen Fällen lohnt es sich deshalb, den Eintarifzähler gegen einen Zweitarifzähler auswechseln zu lassen und damit den günstigen Strompreis der Schwachlastregelung zu nutzen. Den hierfür erforderlichen Zählerwechsel führen wir kostenlos durch; der Verrechnungspreis erhöht sich um 18,40/Jahr netto.

Wenn Sie mehr als 3.500 kWh für Haushalt oder Landwirtschaft im Jahr verbrauchen, sollten Sie auf jeden Fall die Schwachlastregelung in Erwägung ziehen und Ihren NT-Verbrauch abschätzen. Gerne helfen wir Ihnen dabei durch Überlassung eines Verbrauchsprotokolls. Ihr finanzieller Vorteil ist umso größer, je höher der Anteil Ihres Strombezuges in der Schwachlastzeit ist. Möglicherweise lassen sich zusätzliche Stromanwendungen im Haushalt wie beispielsweise Waschen, Spülen oder Wäschetrocknen in die Schwachlastzeit verlagern. Achten Sie dabei besonders auf die begünstigten Zeiten am Wochenende.

Die Schwachlast, bzw. Niedertarifzeiten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Grafik:

3. Tarif mit Leistungsmessung
Die Leistungsmessung, grundsätzlich als Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung ausgelegt, führt zu einer kostengerechten Abrechnung und wird deshalb bei höherenLeistungsanforderungen als Pflichttarif eingesetzt. Wer gleichmäßig über das ganze Jahr Strom bezieht, kommt mit weniger Leistung aus. Das schlägt sich für den Kunden in einer Ersparnis beim Leistungsentgelt nieder.

- 1/4-Stunden-Leistungsmessung: Bei Leistungsbezügen von mehr als 30 kW findet die 1/4-Stunden-Leistungsmessung Anwendung. Dieser Leistungswert ist bei Haushalten mit üblicher Geräteausstattung nicht zu erwarten. Sie wird deshalb vorwiegend im Bereich Gewerbe eingesetzt. Insbesondere hier führt eine gleichmäßige Leistungsbeanspruchung zu Kostenvorteilen. Bei 1/4-Stunden-Leistungsmessung genießen Sie ebenfalls die Vorteile der Schwachlastregelung.

4. Unterbrechbare Versorgung (Sperrzeitenregelung)
Zur Unterstützung der umweltfreundlichen Wärmepumpentechnik wird - bei Sperrung des Strombezuges während bestimmter Starklastzeiten - auf die Berechnung des Leistungspreises verzichtet. Eine gesonderte Messung dieses Strombedarfes ist erforderlich. Für den unterbrechbaren Strombezug von Raumheizung und Warmwasserbereitung bieten wir Ihnen preisgünstige Sonderabkommen an.

Kontakt

Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale
Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Goethestr. 17/19 
97616 Bad Neustadt a. d. Saale 

Tel: 09771 / 62200
Fax: 09771 / 622025 
E-Mail: info@stw-badnes.de

Öffnungszeiten

Mo-Do 07.30 - 12.00 Uhr
12.45 - 16.30 Uhr
Fr 07.30 - 12.15 Uhr

Anfahrt

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